Die Gemeinde Hedingen ist, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft, für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Der Grundsatz ist: vermeiden, vermindern, verwerten.
Der Hauskehricht wird jeden Montag eingesammelt und abgeführt. Das Grüngut wird jeden Donnerstag abgeführt. Der Abfall wird ausschliesslich in den gebührenpflichtigen Abfallsäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, abgeführt. Die aktuellen Kehrichtsackgebühren können aus der Homepage der DILECA entnommen werden.
Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Alttextilien, etc.) können bei der Sammelstelle, vordere Zelglistrasse 2, entsorgt werden. Details sowie die genauen Termine können aus dem Abfallkalender entnommen werden.
Neue Abfallverordnung 2023 Die revidierte Abfallverordnung wurde am 9. Juni 2022 von der Gemeindeversammlung verabschiedet und ist mittlerweile rechtskräftig. Die Abfallverordnung, das Abfallgebührenreglement sowie der dazugehörige Anhang sind ab 1. Januar 2023 gültig. Wesentliche Änderungen bei den Abfallfraktionen ab 2023 Infoschreiben vom 07.12.2022 Häckseldienst In der Vergangenheit hat die Gemeinde Hedingen jeweils vier Mal pro Jahr Häcksleraktionen durchgeführt. Das Interesse für diese Sammlungen hat in den letzten Jahren leider permanent abgenommen. Ausserdem mussten wir feststellen, dass das gehäckselte Gut mehrheitlich abtransportiert werden musste. Die Verwendung des Häckselguts vor Ort gab es immer weniger. Aus diesem Grund wird die Gemeinde Hedingen diese Dienstleistung nicht mehr anbieten. Allerdings können Sie gebündelte Stauden und Äste (max. 1.5 m lang und 30 kg schwer) mit einer Grünbündelmarke bestücken und mit der wöchentlichen Grünabfuhr ökologisch entsorgen. Sollten Sie dennoch eine Häcksleraktion in Anspruch nehmen wollen oder haben grössere Dimensionen an Häckselgut, dann empfehlen wir Ihnen private Anbieter (Gärtner, Landwirte, etc.) zu kontaktieren. |
Abfallverordnung (gültig ab 1.1.2023)
Abfallgebührenreglement (gültig ab 1.1.2023)
Anhang Abfallgebührensätze zum Abfallgebührenreglement (gültig ab 1.1.2023)
Infoblatt Sonderabfall
Merkblatt Grüngutvignetten / -marken
Infoschreiben Haushalts-Kunststoffsammlung
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) | www.awel.zh.ch |
DILECA, Abfallberatung | www.dileca.ch |
Obrist Transport + Recycling AG | www.obrist-transporte.ch |
Ökopower AG | www.axpo.com |